Gemeinsam ist allen Kindern das Bedürfnis nach Anerkennung, Annahme und Beziehung. Finden die Kinder diese Grundvoraussetzungen im Kindergarten, so ist damit bereits ein wichtiger Grundstein für inklusive Arbeit gelegt.
Kinder mit Beeinträchtigungen werden von der Umwelt oft nur mit ihren Defiziten wahrgenommen. Dies ist aber eine sehr eingeschränkte Sichtweise. Gerade Kinder lernen in der frühen Entwicklungsphase den unverkrampften, rücksichtsvollen Umgang miteinander am einfachsten. Kinder sehen nicht einseitig die Defizite, sondern immer auch die Stärken der anderen Kinder.
Dadurch sind Kinder mit Beeinträchtigungen nicht nur die „Empfangenden“ sondern gleichzeitig auch die „Gebenden“.
Inklusive Arbeit in unserer Kindertageseinrichtung ist das gemeinsame Zusammenleben von nicht beeinträchtigten Kindern mit beeinträchtigten oder von Beeinträchtigung bedrohten Kindern. Wir begleiten und fördern Kinder mit erhöhtem Förderbedarf bestmöglich in ihrer Entwicklung.
Gemeinsam mit den Spielgefährten aus der Nachbarschaft aufzuwachsen und uneingeschränkt im Alltag dabei zu sein, wird mit dem inklusiven Gedanken in unserer Einrichtung gelebt. Bei einem persönlichen Besuch in unserer Kita geben wir Ihnen gerne Auskunft über die Fördermöglichkeiten für Ihr Kind. Zudem zeigen wir Ihnen gerne weitere therapeutische und andere unterstützende Möglichkeiten in der Kita oder vor Ort auf.
Damit Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in unserer Kita gefördert werden können, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung beim LWL. Sie können aber auch selbst einen Onlineantrag stellen.
Wie das genau geht und weitere Informationen zu inklusiven Kitas und der Teilhabe von Kindern finden Sie hier:
Unterstützt von qualifiziertem Fachpersonal lernen die Kinder voneinander und miteinander. Rücksichtnahme, Toleranz und Akzeptanz sind hierbei wichtige Elemente unserer inklusiven Arbeit im Kindergarten.
Die zusätzlichen Fachkräfte für Inklusion haben die Aufgabe, die Entwicklungsschritte der Kinder zu fördern und zu begleiten. Dabei hat die Bildungspartnerschaft mit den Eltern einen hohen Stellenwert. Die Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten findet stets in einem intensiven Austausch, mit Hilfe eines ganzheitlichen und bedürfnisorientierten Teilhabe- und Förderplanes, statt.
Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit therapeutischen Kooperationspartnern und Institutionen für frühe Förderung, welche die Arbeit der Fachkräfte für Inklusion unterstützen.
Leistungen und Vereinbarungen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, die Sie für ihr Kind beanspruchen können sind im Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX NRW und den Leistungsvereinbarungen zwischen den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem LWL hinterlegt.
Hier können Sie die Informationen herunterladen:
Landesrahmenvertrag NRW Kitarelevante Passagen
200316_verfahrensvereinbarung_kita